Kostenrückerstattungen bei Massagen
Bei folgenden Kassen sind Kostenrückerstattungen nach Massagebehandlungen bei ergomotion möglich.
LKUF (90% des Rechnungsbetrages bis zu einer Höchstpauschale von 380 Euro pro Kalenderjahr)
KFL (90% des Rechnungsbetrages bis zu einer Höchstpauschale von 350 Euro pro Kalenderjahr)
KFG (Jahrespauschale von 350 Euro pro Kalenderjahr)
SVA (100 Euro im Rahmen des Gesundheitshunderters)